Kampfrichter-Ausbildung

Ein Weiterbildungsangebot des Sächsischen Fechtverbands

Das Ausbildungskonzept des SFV für Kampfrichter hat im wesentlichen zwei Ziele: zum einen den Erwerb der grundlegenden Fähigkeiten um ein Gefecht zu leiten (Landeslizenz), und zum anderen die Vorbereitung zum erfolgreichen Ablegen der CN-Lizenz.

Herangehensweise

Die Grundlegenden Kenntnisse sollten im Eigenstudium vorbereitet werden. Der Vorsitzende der Kampfrichterkommission stellt dazu eine Homepage zur Verfügung: Sportfechten – Ausbildungswebseite

Zu den Haubtbelastungstagen der U11/U13 werden i.d.R. Lehrgänge angeboten. Hier kann bei guter theoretischer und praktischer Leistung eine Landeslizenz vergeben werden. Lehrgänge können auch zusätzlich angeboten werden. Informationen dazu erhalten die Vereine.

Ehrenkodex

Klassische Duelle wurden immer nach gewissen Konventionen und Verhaltensregeln (Ehrenkodex) gefochten. Von dem mittelalterlichen „Code Duello“, der besagte, dass der ehrenvollste Fechter triumphiert, zu den komplexen Regeln des Fechtsports ist der Weg nicht so weit. Konventionen und die Einhaltung des Ehrenkodexes machen Fechten zu dem, was es ist: einen fairen Kampf zweier Gegner.

Diese zwei Komponenten (Konvention, Ehrenkodex) bilden die Grundlage des modernen Fechtsportes. Es ist die Aufgabe des Kampfrichters, für deren Einhaltung zu sorgen und gegebenenfalls Verfehlungen zu bestrafen. Der Ehrenkodex ähnelt dem Hippokratischen Eid und verpflichtet den Kampfrichter zu ehrenvollem Handeln sowie zur Verantwortung und Fairness dem Fechter gegenüber.

Integrität:

Das Reglement verleiht dem Kampfrichter weitreichenden Einfluss. Es ist unmöglich, dieses Amt auszuüben, wenn die Grundeinstellungen der Unbestechlichkeit, Gerechtigkeit und Fairness nicht gegeben sind.

Artikel t.34 des FIE-Reglements: „Wer der Berufung als Kampfrichter oder als Seitenrichter Folge leistet, übernimmt damit die Ehrenpflicht, selbst das Reglement zu achten und für die Einhaltung des Reglements zu sorgen sowie seine Amtspflichten mit absoluter Unparteilichkeit und unermüdlicher Aufmerksamkeit wahrzunehmen.“

  • Keine öffentliche Kritik unter Kampfrichterkollegen
  • Der Kampfrichter repräsentiert die FIE und hat sich auch dementsprechend zu verhalten.
  • Der respektvolle Umgang mit anwesenden Kollegen und Sportlern ist selbstverständlich.
  • Interessenskonflikte sind zu vermeiden (z.B. durch andere Funktionen)

Kompetenz:

  • Der Kampfrichter muss immer die aktuellste Version des Reglements kennen. Das verlangt eine kontinuierliche Weiterbildung.

Verantwortung:

  • Ein Kampfrichter muss rechtzeitig zum Einsatz erscheinen. Weiterhin hat er sich immer in Hörweite der Turnierleitung aufzuhalten. Unentschuldigtes Fernbleiben ist nicht gestattet.
  • Rundenlisten und Gefechtszettel müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Diese sind so schnell wie möglich an der Turnierleitung abzugeben.

Würde:

  • Ein Kampfrichter gilt als Respektsperson. Dementsprechend soll er sich auch verhalten.
  • Sollten Interessenskonflikte entstehen, oder dem Kampfrichter ist es nicht mehr möglich zu Jurieren (Erschöpfung, Krankheit, usw.), so muss er sich von der Veranstaltung abmelden.
  • Jeder Kampfrichter muss angemessen gekleidet zum Einsatz erscheinen (keine zerrissenen Hosen, Trainingsbekleidung etc.)

Die korrekte Handhabung der Handzeichen

Ansprechpartner Tom Langhammer

Fragen?

Bei Fragen zur Kampfrichterausbildung des Sächsischen Fechtverbandes wenden Sie sich bitte an Tom Langhammer, Vorsitzender der Kampfrichterkommission Sachsen.